Geschwindigkeits-Bussen – wer zahlt?

Jetzt zahlt auch die Firma Geschwindigkeits-Bussen selbst.

Ein Mitarbeiter überschreitet mit einem Firmenwagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und wird «geblitzt». Die Bussenverfügung wird dem Unternehmen als Fahrzeughalter zugestellt. Bisher bestanden gute Chancen, Ordnungsbussen abzuwenden, wenn der Geschäftsinhaber sagte, man wisse nicht, wer gefahren ist. Das ist seit 1. Oktober 2023 vorbei.

Neuerung im Gesetz

Bereits seit 2014 gilt im Ordnungsbussengesetz eine Halterhaftung für natürliche Personen. Sprich, nennt der Fahrzeughalter Name und Adresse des verantwortlichen Lenkers nicht, kann die Ordnungsbusse dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter auferlegt werden.

Diese Regelung fand jedoch bisher keine Anwendung auf Firmenwagen, da die entsprechende strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen nur bei schwerwiegenden Delikten und nicht bei blossen Übertretungen (inkl. Ordnungsbussen) zur Anwendung kam. Neu unterscheidet das Gesetz auch bei Ordnungsbussen nicht mehr, ob es sich beim Fahrzeughalter um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Im Zweifel hat der Halter die Busse zu bezahlen. Geschwindigkeits-Bussen – wer zahlt? Jetzt zahlt auch die Firma Geschwindigkeits-Bussen selbst.

Busse oder Führerausweisentzug?

Die erwähnte Halterhaftung gilt nur im Ordnungsbussenverfahren. Sobald eine gröbere Tempoüberschreitung registriert wird, ist neben einem Strafverfahren zusätzlich mit einer Administrativmassnahme des Strassenverkehrsamtes (z.B. Verwarnung oder Führerausweisentzug) zu rechnen. In der Schweiz gelten verschiedene Kaskaden, welche man tabellarisch wie folgt wiedergeben kann, dazu untenstehende Tabelle.

Berufsfahrer werden privilegiert

Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass neuerdings auch für Berufsfahrer eine stärkere Differenzierung des Führerausweisentzugs auf privater und beruflicher Ebene stattfinden kann. Die Entzugsbehörde kann Personen während einem Führerausweisentzug wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zu ihrer Berufsausübung notwendig sind.

Damit wird das Risiko minimiert, dass die Arbeitnehmenden wegen des Führerausweisentzugs ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.